
Blühendes Gel MNP 14ML
Blooming Gel ist ein semipermanenter Lack, der mit polnischen MNP-Gelen als rutschige und Styling-Unterlage für Nailart dient!
Eine dünne Schicht auftragen (ohne zu polymerisieren), dann Linien und Farbfelder zeichnen: Blooming Gel verteilt die Farbe langsam und erzeugt schöne Aquarelleffekte. Wenn Sie mit dem Design zufrieden sind, härten Sie es einfach in einer Lampe aus, um die Dekoration zu blockieren, und beenden Sie es dann mit Ihrem Lieblingsüberlack.
Kreieren Sie stilisierte und feminine Formen, erzielen Sie damit einen ganz aktuellen Marmorierungseffekt und kreieren Sie wunderschöne abstrakte Nageldesigns. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! Perfekt für semipermanente und für den Wiederaufbau
Anwendung :
1. Tragen Sie die Gelpoliermittel-Nagelfarbe auf und härten Sie sie 2 Minuten lang in einer UV-Lampe oder 1 Minute lang in der LED aus
2. Eine Schicht Blooming Gel auftragen und nicht polymerisieren
3. Mit Gel Polish Nail Color die gewünschte Nailart markieren, ggf. einen feinen Nailart-Pinsel (0 oder 00) verwenden.
4. Warten Sie einige Sekunden auf den gewünschten Blooming-Effekt
5. Härten Sie 2 Minuten lang in einer UV-Lampe oder 1 Minute lang in LED aus.
6. Tragen Sie eine Schicht Decklack auf
7. Entfernen Sie die Dispersionsschicht mit UV Gel Cleanser
Kapazität : 14 ml
Zusammensetzung : DI-HEMA Trimethylhexyl dicarbamat, Phenoxyethylmethacrylat, Triethylenglycoldimethacrylat, HEMA, Hydroxycyclohexylphenylketon, TRIMETHYETHYL methacrylat, HYDROXYLENE Glykoldimethacrylat, HEMA, Hydroxycyclohexylphenylketon, TRIMETHYLETBENZOYL-DIPHYLBENZOYL-2-DIPHYLBENZOYL-60, HYDRO-OXYLBENZOYL-2-DIPHYLETBENZOYL- 2-O-DIPHYLBENZOYL-2-O-DIPHYLBENZOYL-2-O-DIPHAN-2-OYLBENZOYL-2-O-DICPHYLBENZOYL-2-O-DICPHYLBENZOYL
- Art der Nagelprodukte - Endprodukt
- Outfit - Bis zu 15 Tage
- Kapazität des Nagelstudios - 14 ml, , 14 Milliliter
- Art der Nagelpflege - Basis
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)