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Produktinfos
Permanente Anwalt Nr. 1 normale und natürliche Haare Ducastel 125ML
Reduzierer für Dauerwelle, speziell für normale und natürliche Haare entwickelt. Angereichert mit Avocadoöl schützt es die Haarfaser und sorgt gleichzeitig für Geschmeidigkeit und Flexibilität. Die Dauerwelle garantiert langanhaltende und gut definierte Locken. Stärke 1 = geeignet für normale und natürliche Haare.
Formel angereichert mit Avocadoöl
Geschmeidigkeit und Schutz der Haarfaser
Geeignet für normale und natürliche Haare
Lang anhaltendes Ergebnis und harmonische Locken
Anwendung : Die Avocado-Dauerwelle in ein nicht-metallisches Behältnis gießen. Die Haare strähne für strähne einweichen und dann auf die Lockenwickler wickeln. 10 bis 20 Minuten einwirken lassen. Gründlich mit lauwarmem Wasser ausspülen und dann das Neutralisationsmittel auftragen.
Inhalt : 125 ml
Permanente Anwalt Nr. 1 normale und natürliche Haare Ducastel 125ML
Reduzierer für Dauerwelle, speziell für normale und natürliche Haare entwickelt. Angereichert mit Avocadoöl schützt es die Haarfaser und sorgt gleichzeitig für Geschmeidigkeit und Flexibilität. Die Dauerwelle garantiert langanhaltende und gut definierte Locken. Stärke 1 = geeignet für normale und natürliche Haare.
- Formel angereichert mit Avocadoöl
- Geschmeidigkeit und Schutz der Haarfaser
- Geeignet für normale und natürliche Haare
- Lang anhaltendes Ergebnis und harmonische Locken
Anwendung : Die Avocado-Dauerwelle in ein nicht-metallisches Behältnis gießen. Die Haare strähne für strähne einweichen und dann auf die Lockenwickler wickeln. 10 bis 20 Minuten einwirken lassen. Gründlich mit lauwarmem Wasser ausspülen und dann das Neutralisationsmittel auftragen.
Inhalt : 125 ml
- Das Format - Ausflug
- Kapazität - 125 ml, , 125 Milliliter
- Haartyp - Natürliches Haar
- Art der Friseurprodukte - Dauerwelle
- Art der technischen Produkte - Styling & Dauerwelle
- Permanenter Produkttyp - Reduzierstücke für zul
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)