
DIA COLOR 6.1 Semipermanente Haarfarbe – DIA COLOR-Reihe – L'Oréal Professionnel – 60 ml
Verleihen Sie Ihrem Haar einen Hauch von Eleganz mit der semipermanenten Haarfarbe DIA COLOR 6.1 von L'Oréal Professionnel. Dieser elegante und dezente Ascheton verleiht Ihrem Haar einen raffinierten, kühlen Farbton und deckt gleichzeitig die ersten grauen Haare dezent ab. Nutzen Sie das großzügige Fassungsvermögen von 60 ml für eine gleichmäßige und einfache Anwendung.
- Diskreter und natürlicher semipermanenter Farbstoff
- Farbe 6.1 für ein edles Aschblond
- Cremetextur für einfache Anwendung
- Unverbindliches Ausmalen für mehr Freiheit
- Respektiert und pflegt Ihr Haar beim Färben
Anwendung: Nach genauen Anweisungen auf den gesamten Kopf auftragen und dann einwirken lassen. Nach der Pause gründlich ausspülen.
Fassungsvermögen: 60 ml.
Zusammensetzung : 1252805 M – ZUTATEN: AQUA / WASSER / EAU • CETEARYLALKOHOL • ETHANOLAMIN • GLYCERIN • PROPANEDIOL • BUTYROSPERMUM PARKII BUTTER / SHEABUTTER • ÖLSÄURE • OLEYLALKOHOL • COCO-GLUCOSID • NATRIUMMETABISULFIT • PARFUM / DUFTSTOFF • TOLUOL-2,5 - DIAMIN • m-AMINOPHENOL • ASCORBINSÄURE • TETRASODIUM GLUTAMAT DIACETAT • OL HCL • NATRIUMHYALURONAT • THIOGLYCERIN • ZITRONENSÄURE (FIL N70035302/1). Die Listen der Inhaltsstoffe, aus denen die Produkte unserer Marke bestehen, werden regelmäßig aktualisiert. Bevor Sie ein Produkt unserer Marke verwenden, lesen Sie bitte die Zutatenliste auf der Verpackung durch, um sicherzustellen, dass die Inhaltsstoffe für Ihren persönlichen Gebrauch geeignet sind.
- Art der Produkte - Färbungen
- Formulierung und Herstellung - Natürlich
- Art der Friseurprodukte - Färbung
- Art der Färbung - Ton-in-Ton-Farbgebung
- Färbendes Outfit - Semi-permanent
- Tonhöhe - 6 - Dunkelblond
- Hauptreflexionsfärbung - 1 - Reflexion der kalten Asche
- Sekundärreflexionsfärbung - 0 - Keine Reflexionen
- Art der technischen Produkte - Temporäre Farben
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)