
Coloration Topchic 7G Blond Mittelgold Beige - Goldwell - 250ml
Die Coloration Topchic 7G Blond Mittelgold Beige von Goldwell bietet lebendige und glänzende Farbtöne für eine unverwechselbare Schönheit. Entwickelt für professionelle Stylisten, verspricht diese fortschrittliche Formel eine Grauabdeckung von bis zu 100% und eine außergewöhnliche Haltbarkeit. Topchic ist mehr als nur eine einfache Coloration und spricht Kreative an, dank seiner Palette von über 100 Nuancen, darunter warme, kalte, natürliche und @Elumenated-Töne.
- Palette von über 100 Nuancen für intensive Farbe
- Grauabdeckung bis zu 100% und ultimative Haltbarkeit
- Intelligente Technologien für einzigartige Ergebnisse
- Außergewöhnliche Geschmeidigkeit und gleichmäßige Anwendung
- Professionelle Anwendung mit dem Goldwell System
Anwendung: Mischen Sie Topchic im Verhältnis 1:1 mit den Goldwell System-Entwicklern von 3% bis 12%. Tragen Sie es auf das Haar auf und lassen Sie es 30 Minuten ohne Wärme oder 20 Minuten mit Wärme einwirken. Gründlich ausspülen, mit einem geeigneten Shampoo waschen und nach Belieben frisieren. Für poröses Haar vor der Coloration mit System Structure Equalizer behandeln.
Inhalt: 250ml
Zusammensetzung : Water/Aqua/Eau, Cetearyl Alcohol, Oleth-5, Ammonium Hydroxide, Oleic Acid, Stearamide MEA, Cocamide MEA, Sodium Cetearyl Sulfate, Propylene Glycol, Propylene Glycol Stearate SE, Sodium Sulfite, Sodium Lauryl Sulfate, Ammonium Chloride, Alcohol Denat., Ascorbic Acid, Tetrasodium EDTA, Polysilicone-9, Squalane, Tocopheryl Acetate, Ubiquinone, Fragrance/Parfum, Alpha-Isomethyl Ionone, Toluene-2,5-Diamine Sulfate, Resorcinol, 2-Methylresorcinol, HC Yellow No. 2, 2-Amino-3-Hydroxypyridine.
- Art der Produkte - Färbungen
- Art der Friseurprodukte - Färbung
- Art der Färbung - Oxidationsfärbung
- Färbendes Outfit - Dauerwelle
- Tonhöhe - 7 - Blond, , 7 - Blondine
- Hauptreflexionsfärbung - 3 - Warme goldene Reflexion
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)