
Keratin Kontrol n1 normal dickes Haar Disziplinierungsflüssigkeit
Das Disziplinierungsöl für normales bis dickes Haar ist in Kombination mit der Aktivierungscreme im Verhältnis 1: 1 anzuwenden Diese Glättungsbehandlung kann je nach Haartyp und gewünschtem Ergebnis angepasst werden
Die Glättungsserie von Keratin Kontrol stammt aus den Labors von Vitality Diese professionelle Behandlung ermöglicht die Behandlung, mit der Sie den Wirrwarr beseitigen, das Volumen reduzieren, das Haar bis zu 3 Monate lang nähren und umstrukturieren können!
• Beseitigen Sie Frizz
• Nährt und restrukturiert die Faser
• Behandlungsdauer 3 bis 4 Monate
• Haarwäsche nach 48 Stunden
• Färbung nach 1 Woche
• Schützt vor der Hitze des Haarglätters
Anwendung :
1 Tragen Sie Handschuhe und stellen Sie die angegebene Mischung entsprechend der Art des gewünschten Ergebnisses und der Haarstruktur des Kunden her
2 Verwenden Sie Disziplinierungsflüssigkeit 1, um Locken auf normalem oder dickem Haar zu kontrollieren Verwenden Sie Disciplining Fluid 2, um Locken auf feinem oder geschädigtem Haar zu kontrollieren
3 Mischen Sie die Disziplinierungsflüssigkeit Nr 1 oder Nr 2 mit der Aktivierungscreme im Verhältnis 1: 1 mit einer Schüssel und einem Pinsel oder mischen Sie, bis eine homogene Creme erhalten wird
Empfohlene Menge je nach Haarlänge:
Kurzes Haar: 20 g + 20 g
Mittellanges Haar: 30 g + 30 g
Langes Haar: 40 g + 40 g
4 Fahren Sie mit der Glättung fort:
200 ° bis 230 ° C für normales bis dickes Haar
180 ° bis 200 ° C für feines Haar
Kapazität : 500 ml
Zusammensetzung : AQUA (WASSER), GLYOXYLSÄURE, ALKOHOLDENAT., PROPYLENGLYKOL, XANTHAN GUM, COCAMIDOPROPYLBETAIN, NATRIUMCHLORID, NATRIUMHYDROXID, PARFUM (DUFT)
- Das Format - Großes Format
- Haartyp - Dickes Haar, normal
- Art der Friseurprodukte - Glätten und Glätten
- Art der technischen Produkte - Glättung
- Art des Glättens und der Glättungsprodukte - Glättende & entspannende Behandlung
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)