
Semipermanente Haarfarbe DIA COLOR 7.13 – L'Oréal Professionnel – 60 ml
Entscheiden Sie sich für eine Farbe voller Nuancen mit der semipermanenten Haarfarbe DIA COLOR 7.13 von L'Oréal Professionnel. Dieser goldene Aschblond-Ton bietet ein subtiles und natürliches Ergebnis, perfekt für alle, die ihre Farbe ohne dauerhafte Bindung verbessern möchten. Die pflegende Formel bewahrt die Qualität des Haares und verleiht ihm ein gesundes und strahlendes Aussehen.
- Zarter Farbton 7.13, Goldenes Aschblond
- Hervorragende Abdeckung von weißem Haar bis zu 70 %
- Natürlicher und seidiger Leuchteffekt
- Langanhaltende Farbe für bis zu 20 Haarwäschen
- Farbbehandlung ohne Ammoniak
Anwendung: Auf sauberes, leicht feuchtes Haar gleichmäßig auftragen, die erforderliche Zeit einwirken lassen und anschließend gründlich ausspülen.
Fassungsvermögen: 60 ml.
Zusammensetzung : 1252879 J – ZUTATEN: AQUA / WASSER / EAU • CETEARYLALKOHOL • ETHANOLAMIN • GLYCERIN • PROPANDIOL • BUTYROSPERMUM PARKII BUTTER / SHEABUTTER • ÖLSÄURE • OLEYLALKOHOL • COCO-GLUCOSID • PARFUM / DUFTSTOFF • NATRIUMMETABISULFIT • TOLUOL-2,5 - DIAMIN • m-AMINOPHENOL • HYDROXYBENZOMORPHOLIN • ASCORBINSÄURE • TETRASODIUMGLUTAMATDIACETAT • (FIL N70035140/2). Die Listen der Inhaltsstoffe, aus denen die Produkte unserer Marke bestehen, werden regelmäßig aktualisiert. Bevor Sie ein Produkt unserer Marke verwenden, lesen Sie bitte die Zutatenliste auf der Verpackung durch, um sicherzustellen, dass die Inhaltsstoffe für Ihren persönlichen Gebrauch geeignet sind.
- Art der Produkte - Färbungen
- Formulierung und Herstellung - Natürlich
- Art der Friseurprodukte - Färbung
- Art der Färbung - Ton-in-Ton-Farbgebung
- Färbendes Outfit - Semi-permanent
- Tonhöhe - 7 - Blond, , 7 - Blondine
- Hauptreflexionsfärbung - 1 - Reflexion der kalten Asche
- Sekundärreflexionsfärbung - 3 - Warme goldene Reflexion
- Art der technischen Produkte - Temporäre Farben
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)