
Produktinfos
Coloration Colorea Vegan 7/17 Braunfrost - Fauvert Professionnel - 100 ml Für eine reiche Farbe und einen bezaubernden Farbton wählen Sie die Coloration Colorea Vegan 7/17 Braunfrost von Fauvert Professionnel. Entwickelt unter Einhaltung der veganen Standards und ohne Ammoniak bietet sie Ihren Haaren eine oléoprotektive Behandlung für eine tiefe Farbe und genährtes Haar. Professionelle vegane Coloration ohne Ammoniak Originale und trendige Braunfrost-Nuance Pflege der Haarfaser Intensive Farbe und langanhaltender Halt Wirtschaftliche Größe für eine vollständige Anwendung Anwendung: Tragen Sie die Coloration gleichmäßig auf das Haar auf, beachten Sie die angegebene Einwirkzeit und spülen Sie gründlich aus, bis das Wasser vollständig klar ist. Inhalt: 100 ml.
Coloration Colorea Vegan 7/17 Braunfrost - Fauvert Professionnel - 100 ml
Für eine reiche Farbe und einen bezaubernden Farbton wählen Sie die Coloration Colorea Vegan 7/17 Braunfrost von Fauvert Professionnel. Entwickelt unter Einhaltung der veganen Standards und ohne Ammoniak bietet sie Ihren Haaren eine oléoprotektive Behandlung für eine tiefe Farbe und genährtes Haar.
- Professionelle vegane Coloration ohne Ammoniak
- Originale und trendige Braunfrost-Nuance
- Pflege der Haarfaser
- Intensive Farbe und langanhaltender Halt
- Wirtschaftliche Größe für eine vollständige Anwendung
Anwendung: Tragen Sie die Coloration gleichmäßig auf das Haar auf, beachten Sie die angegebene Einwirkzeit und spülen Sie gründlich aus, bis das Wasser vollständig klar ist.
Inhalt: 100 ml.
- Art der Produkte - Färbungen
- Formulierung und Herstellung - Veganismus
- Art der Friseurprodukte - Färbung
- Art der Färbung - Oxidationsfärbung
- Färbendes Outfit - Dauerwelle
- Tonhöhe - 7 - Blond, , 7 - Blondine
- Hauptreflexionsfärbung - 1 - Reflexion der kalten Asche
- Sekundärreflexionsfärbung - 7 - Braun
- Art der technischen Produkte - Permanente Farben
- Anwendung - Anwendungsprotokoll für Fachleute der Schönheitsbranche aufgrund der im Produkt enthaltenen Substanzen (Europäische Verordnung Nr 1223/2009)